Staffelbeteiligung

Staffelbeteiligung
Stạf|fel|be|tei|li|gung, die (Wirtsch.): (bei Genossenschaften) Übernahme anderer Geschäftsanteile durch einzelne Mitglieder je nach Umfang der Inanspruchnahme der Genossenschaft.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Staffelbeteiligung — ⇡ Pflichtbeteiligung …   Lexikon der Economics

  • Staffelbeteiligung — Stạf|fel|be|tei|li|gung (Wirtschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pflichtbeteiligung — kann nach § 7a II GenG durch die Satzung in dem Sinn bestimmt werden, dass die Genossenschaftsmitglieder sich mit mehreren ⇡ Geschäftsanteilen beteiligen müssen. Diese Regelung kann für alle Mitglieder gleich sein oder im Sinn einer… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”